Inklusion ab Klasse 3

Es ist unsere Aufgabe Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf beim Lernen im Klassenverband an der Regelschule zu unterstützen. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Fachanforderungen der jeweiligen Klassenstufen nicht erreichen müssen, sondern für jedes Kind individuelle Lernziele im sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben werden.
Den sonderpädagogischen Förderbedarf stellen wir im Rahmen eines in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) festgelegten Überprüfungsverfahren fest. Gemessen an den individuellen Lernvoraussetzung der Schülerinnen und Schüler erstellen wir für jedes Kind einen individuellen Förderplan mit dem Ziel einer größtmöglichen Teilhabe an den Themen und Unterrichtsinhalten der Regelschule. Besonders viel Wert legen wir auf die soziale Integration unserer Schülerinnen und Schüler. In all diesen Prozessen ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten unerlässlich.
