Diagnostik

Bild von Pedalos

Als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gehört es zu unserem Aufgabenfeld eine sonderpädagogische Begutachtung durchzuführen. Dieses Überprüfungsverfahren ist in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) festgelegt. Im Rahmen dieser Begutachtung erheben wir unter Nutzung standardisierter und informeller Testverfahren den Lern- und Leistungsstand des Kindes, wir ergründen Ursachen für bestehende Schulschwierigkeiten und formulieren geeignete Fördermaßnahmen.

Voraussetzungen für die Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung sind:

Mit Hilfe der lernprozessbegleitenden Diagnostik behalten wir den individuellen Leistungsstand unserer Schülerinnen und Schüler im Blick. Auf dieser Grundlage entwickeln wir fortlaufend geeignete Förderkonzepte, die im sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben werden.

Inklusion ab Klasse 3

 

Es ist unsere Aufgabe Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf beim Lernen im Klassenverband an der Regelschule zu unterstützen. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Fachanforderungen der jeweiligen Klassenstufen nicht erreichen müssen, sondern für jedes Kind individuelle Lernziele im sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben werden.

Den sonderpädagogischen Förderbedarf stellen wir im Rahmen eines in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) festgelegten Überprüfungsverfahren fest. Gemessen an den individuellen Lernvoraussetzung der Schülerinnen und Schüler erstellen wir für jedes Kind einen individuellen Förderplan mit dem Ziel einer größtmöglichen Teilhabe an den Themen und Unterrichtsinhalten der Regelschule. Besonders viel Wert legen wir auf die soziale Integration unserer Schülerinnen und Schüler. In all diesen Prozessen ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten unerlässlich.

 

Flex-Klasse

Schülerin am Laptop vor Tafel mit Wolken

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In der Flex Klasse an der Klaus Groth Gemeinschaftsschule (KGS) erhalten Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit die Klassenstufen 8 und 9 in drei Jahren zu absolvieren.

Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche, für die das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) zwar möglich aber schwierig scheint. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der KGS helfen wir den Schülerinnen und Schülern bei der Prüfungsvorbereitung und entwickeln gemeinsam Berufsperspektiven. Erweitert wird dieses Angebot durch regelmäßige Berufspraktika und eine enge Zusammenarbeit mit dem Berufscoach des Ausbildungsverbundes.

Handlungskonzept

Das Handlungskonzept folgt in Kürze