Diagnostik

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Als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gehört es zu unserem Aufgabenfeld eine sonderpädagogische Begutachtung durchzuführen. Dieses Überprüfungsverfahren ist in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) festgelegt. Im Rahmen dieser Begutachtung erheben wir unter Nutzung standardisierter und informeller Testverfahren den Lern- und Leistungsstand des Kindes, wir ergründen Ursachen für bestehende Schulschwierigkeiten und formulieren geeignete Fördermaßnahmen.

Voraussetzungen für die Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung sind:

Mit Hilfe der lernprozessbegleitenden Diagnostik behalten wir den individuellen Leistungsstand unserer Schülerinnen und Schüler im Blick. Auf dieser Grundlage entwickeln wir fortlaufend geeignete Förderkonzepte, die im sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben werden.